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AutorenbildBernhard Höfler

Gewerkschaft PRO-GE Tirol: Schwarze Schafe in der Arbeitskräfteüberlassung im Visier

Leiharbeits-Ultimatum soll endlich für faire Arbeitsbedingungen sorgen

In Tirol sind knapp 3.000 Leiharbeiter:innen beschäftigt (Statistik Austria, Stand 2022). Dass es in dieser Branche immer wieder zu Verfehlungen seitens einzelner Arbeitgeber:innen kommt, ist kein neues Phänomen – bereits 2014 stellt die Gewerkschaft PRO-GE Tirol ein „Leiharbeits-Ultimatum“. „Wir erhoffen uns von diesem Ultimatum echte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für alle Leiharbeiter:innen“, so Thomas Giner, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft PRO-GE Tirol.

Lohn- und Sozialdumping verhindern

„Leiharbeit muss richtig entlohnt werden und teurer sein, ansonsten wird sie nicht nur zunehmend zum Problem für Stammarbeiter:innen, sondern öffnet auch Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Leiharbeiter:innen verdienen die gleiche Behandlung wie Beschäftigte in Stammunternehmen und sind per Gesetz dahingehend abgesichert“, ordnet Giner die aktuelle Gesetzeslage ein. Tatsächlich regelt seit 2002 ein eigener Kollektivvertrag das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung. Dieser gibt vor: Es sind jene Kollektivvertrags-Löhne zu bezahlen, die die Arbeiter:innen des Beschäftigerbetriebes für vergleichbare Tätigkeiten erhalten. „Als Sozialpartner steht unsere Türe immer für Fragen und Beratungen offen, sowohl für Arbeitgeber:innen aber vor allem auch für betroffene Leiharbeiter:innen“, versichert Giner.

Ultimatum bis 15. Jänner 2024

„Die schwarzen Schafe sind uns bekannt. Wir werden nicht zögern, sie vor den Vorhang zu holen!“, kündigt Bernhard Höfler, zuständiger Sekretär der Gewerkschaft PRO-GE Tirol und Vorstand der Arbeiterkammer Tirol, an. Immer wieder kommt es in der Leiharbeiter:innen-Branche zu Verfehlungen. Die Gewerkschaft PRO-GE will für faire Verhältnisse sorgen und hat den betroffenen Firmen ein Ultimatum gestellt. „Wer sich bis Jänner 2024 nicht bei uns meldet, um gemeinsam an Lösungen und Verbesserungen für die Beschäftigten zu arbeiten, wird öffentlichkeitswirksam genannt“, betont Höfler. Die Unternehmen haben bis zum 15. Jänner 2024 dafür Zeit.

Wir sind es leid, bei einzelnen Betrieben in Tirol feststellen zu müssen, dass nicht nach Gesetz oder Kollektivvertrag gearbeitet und bezahlt wird!“ so Höfler weiter. Außerdem betont der Gewerkschafter: „Der Kollektivvertrag gilt auch für Überlasser aus dem Ausland. Alle Kolleg:innen, die in Österreich arbeiten, haben selbstverständlich das Recht, nach österreichischen Regelungen gleich behandelt bzw. bezahlt zu werden. Gerade bei ausländischen Kolleg:innen müssen wir in Tirol mittlerweile feststellen, dass die Unterbringungen samt rechtsrichtiger Bezahlung von Aufwandsersätzen gemäß Kollektivvertrag AÜ jenseits von Gut und Böse sind!“

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