35 Prozent der Haushalte können ihre laufenden Konsumausgaben nicht mehr bedienen. Sie müssen nun ihre Ersparnisse aufbrauchen, falls sie welche haben, oder sich verschulden – bei steigenden Zinsen. Diese Situation ist längst für breitere Teile der Bevölkerung zur Existenzfrage geworden. Die Kaufkraft zu stärken ist jetzt das Gebot der Stunde!
Oberstes Ziel der heurigen Lohnrunden ist daher, die Kaufkraft der ArbeitnehmerInnen zu stärken und einen KV-Mindestlohn bzw. Mindestgehalt von mindestens 2.000 Euro zu erreichen. Auf Lieferengpässe, russischer Invasion und zu spät erfolgende marktregulierende Maßnahmen folgten Preistreiberei und „Gier-Inflation”.
Vorschläge unsererseits, wie die Rücknahme der Mieterhöhungen bei den Richtwert und Kategoriemieten, eine Preisregulierung bei Gas für die Stromproduktion, eine Senkung/Aussetzung der MWSt auf Energie und Nahrungsmitteln, die Senkung der MÖST auf Treibstoffe, die Streichung der MwSt. auf ÖPNV, einen Strom/Gas-Energiepreisdeckel für Haushalte, eine Übergewinnbesteuerung für Energieunternehmen, höhere steuerliche Obergrenzen für Taggelder, SEG-Zulagen etc. sowie die Anhebung von Sozialleistungen über die Armutsgrenze uvm., wurden von der Regierung bis heute nicht umgesetzt.
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