Angriffe auf AK gefährden den sozialen Frieden
Die AK ist die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer:innen in Österreich und neben der WKO, dem ÖGB und Landwirtschaftskammer (LK) Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft.
Nach jahrzehntelangen Bemühungen der Gewerkschaftsbewegung beschloss die "konstituierende Nationalversammlung" der Ersten Republik am 26. Februar 1920 das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte. Die Arbeiterkammern sollten den Handelskammern als "gleichwertige Partner" gegenüberstehen. Die AK ist die Anwältin der arbeitenden Menschen und achtet darauf, dass deren Anliegen nicht zu kurz kommen. Fast 4 Millionen Menschen garantieren mit ihrer Pflichtmitgliedschaft für sämtliche Serviceleistungen dieser unverzichtbaren Institution.
Wenn Türkis-blau-pinke Parteien Angriffe auf die AK reiten, die Kammerumlage abschaffen wollen, die Pflichtmitgliedschaft in Frage stellen, gefährden sie den sozialen Frieden und forcieren dabei massive Verschlechterungen sowie Benachteiligungen der Arbeitnehmer:innen. Analog würde auch die Pflichtmitgliedschaft zur Wirtschaftskammer fallen, verpflichtend anzuwendende Kollektivverträge der Vergangenheit angehören und uns alle Jahrzehnte zurück in die Vergangenheit katapultieren!
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